Elektrotechnik
ENTWURFSPLANUNG (SYSTEM- UND INTEGRATIONSPLANUNG)
Weiterführen des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
Festlegen der Systeme und Anlagenteile
Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung (ohne Dimensionen)
Angabe und Abstimmung der für die Vorstatik notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen)
Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten Über die Bewilligungsfähigkeit
Mitwirken bei der Kostenschätzung
Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Gebäudeleittechnik
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Betriebskostenberechnung
Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung des Objektplaners
Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
BEWILLIGUNGSPLANUNG (EINREICHPLANUNG)
Mitwirken bei der Erarbeitung der fachspezifischen Vorlagen für die nach den Öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden
Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und Berechnungen
Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die behördliche Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang
Mitwirken bei Erläuterungen und Verhandlungen mit Behörden
Überarbeiten und Anpassen der Bewilligungsplanung aufgrund von Änderungen, die der Planer nicht zu vertreten hat, wie z.B. unvorhersehbare Auflagen durch die Behörden, stattgegebenen Einsprüchen von Beteiligten am Bewilligungsverfahren
Mitwirkung bei Berufungsverfahren
AUSFÜHRUNGSPLANUNG (FÜHRUNGSPLÄNE, PROJEKTPLÄNE)
Durcharbeiten der Ergebnisse (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen als Grundlage für die Montageplanung für die Ausführenden Firmen
Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
Anfertigen von Schlitz und Aussparungsplänen
Kontrollieren von Schalplänen des Tragwerkplaners (Statikers)
Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen
Anfertigen von Stromlaufplänen
Leerrohrplanung
Mitwirken bei der Erstellung von Wandansichten
Einlegepläne in Ortbeton oder Fertigteilen
VORBEREITUNG DER VERGABE (AUSSCHREIBUNG)
Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsgruppen
Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Nutzungsprogramm
Erstellen einer Kostenberechnung
MITWIRKEN BEI DER VERGABE
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Leistungsgruppen
Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern in fachtechnischen Fragen
Mitwirken bei der Auftragserteilung in fachtechnischen Fragen
Prüfen und Werten freier Alternativen
FACHBAUAUFSICHT (BAUÜBERWACHUNG)
Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches
Mitwirken bei der Kostenverfolgung
Durchführen von Leistungs-, Verbrauchs- und Funktionsmessungen
Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller (Werksabnahme)
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von Ablaufplänen (Netzplantechnik für EDV)
Prüfung der Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Projekt
Prüfen eines von anderer Seite verfassten Projektes
ABNAHME
Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
Teilnahme bei behördlichen Abnahmen
Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
RECHNUNGSPRÜFUNG
Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmasse (Aufmasslisten, Aufmasspläne)
Rechnungsprüfungen
Mitwirken bei der Kostenfeststellung
OBJEKTBETREUUNG UND DOKUMENTATION
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungs- ansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewähräleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit der Abnahme der Leistungen, auftreten
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Erarbeitung der Wartungsplanung und Organisation
Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs
Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes, insbesondere in Dateiform