Elektrotechnik


 

ENTWURFSPLANUNG (SYSTEM- UND INTEGRATIONSPLANUNG)

  • Weiterführen des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf

  • Festlegen der Systeme und Anlagenteile

  • Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung (ohne Dimensionen)

  • Angabe und Abstimmung der für die Vorstatik notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen)

  • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten Über die Bewilligungsfähigkeit

  • Mitwirken bei der Kostenschätzung

  • Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Gebäudeleittechnik

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Betriebskostenberechnung

  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung des Objektplaners

  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis

BEWILLIGUNGSPLANUNG (EINREICHPLANUNG)

  • Mitwirken bei der Erarbeitung der fachspezifischen Vorlagen für die nach den Öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden

  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und Berechnungen

  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die behördliche Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang

  • Mitwirken bei Erläuterungen und Verhandlungen mit Behörden

  • Überarbeiten und Anpassen der Bewilligungsplanung aufgrund von Änderungen, die der Planer nicht zu vertreten hat, wie z.B. unvorhersehbare Auflagen durch die Behörden, stattgegebenen Einsprüchen von Beteiligten am Bewilligungsverfahren

  • Mitwirkung bei Berufungsverfahren

AUSFÜHRUNGSPLANUNG (FÜHRUNGSPLÄNE, PROJEKTPLÄNE)

  • Durcharbeiten der Ergebnisse (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen als Grundlage für die Montageplanung für die Ausführenden Firmen

  • Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)

  • Anfertigen von Schlitz und Aussparungsplänen

  • Kontrollieren von Schalplänen des Tragwerkplaners (Statikers)

  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen

  • Anfertigen von Stromlaufplänen

  • Leerrohrplanung

  • Mitwirken bei der Erstellung von Wandansichten

  • Einlegepläne in Ortbeton oder Fertigteilen

VORBEREITUNG DER VERGABE (AUSSCHREIBUNG)

  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsgruppen

  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Nutzungsprogramm

  • Erstellen einer Kostenberechnung

MITWIRKEN BEI DER VERGABE

  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Leistungsgruppen

  • Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern in fachtechnischen Fragen

  • Mitwirken bei der Auftragserteilung in fachtechnischen Fragen

  • Prüfen und Werten freier Alternativen

FACHBAUAUFSICHT (BAUÜBERWACHUNG)

  • Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

  • Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)

  • Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches

  • Mitwirken bei der Kostenverfolgung

  • Durchführen von Leistungs-, Verbrauchs- und Funktionsmessungen

  • Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller (Werksabnahme)

  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von Ablaufplänen (Netzplantechnik für EDV)

  • Prüfung der Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf grundsätzliche Übereinstimmung mit dem Projekt

  • Prüfen eines von anderer Seite verfassten Projektes

ABNAHME

  •  Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel

  • Teilnahme bei behördlichen Abnahmen

  • Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit

  • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche

  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

RECHNUNGSPRÜFUNG

  •  Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmasse (Aufmasslisten, Aufmasspläne)

  • Rechnungsprüfungen

  • Mitwirken bei der Kostenfeststellung

OBJEKTBETREUUNG UND DOKUMENTATION

  •  Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungs- ansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewähräleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit der Abnahme der Leistungen, auftreten

  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

  • Erarbeitung der Wartungsplanung und Organisation

  • Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal

  • Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs

  • Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes, insbesondere in Dateiform